Flächenermittlung

Wenn Sie die Fläche eines Gebäudes für Ihr Projekt genau vermessen möchten, bieten wir Ihnen präzise Flächenvermessungen mit 3D-Laserscanning, Tachymetrie und 3D-Mobile- Mapping-Technologie an. Die Flächenlisten und Grundrisse mit Flächenbeschriftung werden nach der von Ihnen gewünschten Norm erstellt, z.B. WoFlV, DIN277 oder gif e.V.

Flächenermittlung

Das Erstellen von Flächenermittlungen gehört zu unserem Kerngeschäft. Als Grundlage für Vermietungsgrundrisse, Mietverträge, Kaufverträge, als Grundlage der Nebenkostenabrechnung, Bauanträge oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden Flächenberechnungen benötigt. Die örtliche Vermessung kann per 3D-Laserscanning, Tachymetrie, Handaufmaß oder Mobile-Mapping- System oder in einer Verbindung dieser Messgeräte durchgeführt werden, wobei das Messverfahren passend zur Aufgabenstellung und zum Budget gewählt wird.

Sollen einfachste, schematische Flächenaufmaße erstellt werden, ist man mit einem Mobile-Mapping- System überaus günstig unterwegs.
Das Handaufmaß wird verwendet, wenn aus daten-schutzrechtlichen Gründen keine bildgebenden Verfahren eingesetzt werden sollen. Das Tachymeter erstellt sehr präzise Einzelpunktmessung und kann z.B. für Lagepläne oder für Referenzkoordinaten-systeme herangezogen werden.
Der 3D-Laserscanner wird hohen Anforderungen gerecht, da er Verformungen von Fassaden, Wänden, Tragekonstruktionen oder Geschossdecken sichtbar macht und Messgrundlage sehr präziser Bestandspläne und von 3D-Modellen sein kann. Auf Baustellen und bei Gebäuden im Rohbau mit teilweise fehlender Erschließung und unzugänglichen Bereichen kann mit dem 3D-Laserscanner über Hindernisse hinweg vermessen werden.

Normen und Verordnungen

Wir können Ihre Flächen gemäß folgender Normen und Verordnungen auswerten und dabei zusätzlich eine genaue Bestandsaufnahme durchführen:

Flächenberechnung nach DIN 277 "Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau"
Fassung 01/2016

Mietflächenberechnung für Gewerberäume gemäß MF/G nach gif e.V.
Fassung 05/2012

Mietflächenberechnung für Wohnräume gemäß WoFIV
Fassung 01/2004

Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß WEG
Fassung 12/2014